Schweden hat sich als Sozialstaat weltweit einen sehr guten Namen gemacht. In Schweden wird mehr vom Bruttoinlandsprodukt in die Senioren investiert als in jedem anderen Land der Welt. Der Hauptteil der Kosten für die Altersfürsorge wird über kommunale Steuern und staatliche Zuschüsse finanziert. Die Allgemeine Rente der Schweden Rente setzt sich aus Einkommens-, Prämien- und der Garantierente zusammen. Wenn in der BRD ältere, pflegebedürftige Menschen in Altenheime untergebracht werden müssen, ist sehr schnell das fürs Alter angesparte Kapital aufgezehrt, da für die Unterbringung in Altenheime ein sehr großer Teil der Kosten selbst aufgebracht werden muss. Angehörige werden zur Deckung der Kosten herangezogen, wenn die Rente oder das Vermögen des betroffenen Rentners oder Pensionärs nicht ausreicht. Die Unterbringung von älteren Menschen in Altenheime ist in Schweden die Aufgabe des Staates und durch moderaten Kostenbeitrag für die Rentner zu verkraften. Es gibt seit den 50er Jahren keine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern.

18% das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht

In den 40er Jahren wurden in Schweden sehr viele Kinder geboren, daher wird aufgrund der hohen Lebenserwartung in 2030 der Anteil der Personen im Renten- und Pensionsalter bei etwa 30 % liegen. Von zurzeit 9,5 Millionen Einwohnern haben schon 18% das Pensionsalter von 65 Jahren erreicht. Die Altersfürsorge liegt in Schweden in den Händen des öffentlichen Bereiches. Die Rentner und Pensionäre , die im Durchschnitt zwischen 50 und 60% ihres letzten Arbeitsentgelts als Rente erhalten, wohnen zum großen Teil in den eigenen vier Wänden und müssen daher nicht den Löwenanteil ihrer Rente/Pension für Miete ausgeben. Altenheime sind für schwedische Rentner bezahlbar. Die Unterbringungskosten richten sich nach Hilfebedarf und Einkommen des Betroffenen. Für die häusliche Altenpflege und den Betrieb von Seniorenwohnungen, Seniorenresidenzen, Altenheime und Pflegeheime sind in Schweden die Gemeinden und Provinzilallandtage zuständig. Als Höchstgebühr für Betreuungsaktivitäten wurde ein Betrag von 1.760 SEK festgelegt.

Durch den Renten- oder Pensionsanspruch gewährleistet

Für alle schwedischen Bürger ist für eine ausreichende Altersfürsorge durch den Renten- oder Pensionsanspruch gewährleistet. Der Eintritt in das Rentenalter kann zwischen dem 61. und 67. Lebensjahr geltend gemacht werden. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten gehen die Schweden mit durchschnittlich 64,4 Jahren später in Rente als Bürger der anderen EU-Staaten. Obwohl Altenheime in Schweden einen hohen Standard bieten, ist das Ziel der schwedischen Altersfürsorge, Senioren und behinderten Menschen solange wie möglich ein normales selbstständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Kommentar hinterlassen